Norm
ABGB §870Rechtssatz
Im Rahmen des Oppositionsprozesses, in dem sich der Verpflichtete auf eine Löschungserklärung beruft, ist auch die vom betreibenden Gläubiger behauptete Nichtgkeit dieser Löschungserklärung wegen politischen Druckes zu prüfen. (§ 870 ff ABGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0001188Dokumentnummer
JJR_19521112_OGH0002_0030OB00089_5200000_001