Norm
ABGB §1304 DRechtssatz
1) Verpflichtung des Versicherers zum Ersatz des Verzugsschadens, der dem Versicherungsnehmer dadurch entstanden ist, daß der Versicherer die vor der Währungsreform fällige Versicherungssumme erst nach der Währungsreform gezahlt hat.
2) Unter welchen Umständen trifft hierbei den Versicherungsnehmer ein mitwirkendes Verschulden?
Veröff: VersR 1953,14
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0103402Dokumentnummer
JJR_19521115_AUSL000_0020ZR00056_5200000_001