RS OGH 1952/11/15 IIZR56/52

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Veröffentlicht am 15.11.1952
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Norm

ABGB §1304 D
ABGB §1333
ABGB §1334

Rechtssatz

1) Verpflichtung des Versicherers zum Ersatz des Verzugsschadens, der dem Versicherungsnehmer dadurch entstanden ist, daß der Versicherer die vor der Währungsreform fällige Versicherungssumme erst nach der Währungsreform gezahlt hat.

2) Unter welchen Umständen trifft hierbei den Versicherungsnehmer ein mitwirkendes Verschulden?

Veröff: VersR 1953,14

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0103402

Dokumentnummer

JJR_19521115_AUSL000_0020ZR00056_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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