RS OGH 1952/11/19 3Ob655/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1952
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Norm

ABGB §918 III
ABGB §1295 Ib

Rechtssatz

Wenn der Kläger einen Anspruch geltend macht, den er als Gewährleistungsanspruch bezeichnet, obwohl eine Unterstellung des Sachverhaltes unter den Rechtsgrund des Schadenersatzes möglich ist, so ist auch eine Prüfung in dieser Hinsicht vorzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 655/52
    Entscheidungstext OGH 19.11.1952 3 Ob 655/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024520

Dokumentnummer

JJR_19521119_OGH0002_0030OB00655_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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