RS OGH 1952/11/21 VZR49/51

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Veröffentlicht am 21.11.1952
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Norm

ABGB §521 F
ABGB §1295

Rechtssatz

Kann wegen Zerstörung einer Wohnung ein an ihr bestelltes Wohnrecht nicht ausgeübt werden - sofern es aus besonderen Gründen überhaupt bestehenbleibt -, so macht sich der Eigentümer des Grundstückes nicht dadurch schadenersatzpflichtig, daß er das Haus nicht oder in einer Form aufbaut, welche die Ausübung des Wohnrechtes nicht zuläßt. Veröff: NJW 1953,140

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0103025

Dokumentnummer

JJR_19521121_AUSL000_0050ZR00049_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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