RS OGH 1952/12/10 3Ob700/52

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Veröffentlicht am 10.12.1952
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Norm

ABGB §1117

Rechtssatz

Wenn ein Grundstück zu dem Zweck untergemietet wurde, darauf ein Fabriksobjekt zu errichten, aber die Baubewilligung von der Behörde verweigert wurde, weil der Grundeigentümer die von ihm ursprünglich erteilte Zustimmung zurückgezogen hat, liegt ein Zufall vor, der den Untermieter zur Auflösung des Untermietvertrages berechtigt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 700/52
    Entscheidungstext OGH 10.12.1952 3 Ob 700/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0026305

Dokumentnummer

JJR_19521210_OGH0002_0030OB00700_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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