Norm
ABGB §1117Rechtssatz
Wenn ein Grundstück zu dem Zweck untergemietet wurde, darauf ein Fabriksobjekt zu errichten, aber die Baubewilligung von der Behörde verweigert wurde, weil der Grundeigentümer die von ihm ursprünglich erteilte Zustimmung zurückgezogen hat, liegt ein Zufall vor, der den Untermieter zur Auflösung des Untermietvertrages berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0026305Dokumentnummer
JJR_19521210_OGH0002_0030OB00700_5200000_001