Norm
ABGB §662 Satz3Rechtssatz
Wenn das Legat aus einer mit einer Hypothek belasteten Liegenschaft besteht, steht dem die Hypothek zahlenden Vermächtnisnehmer ein Rückgriffsrecht gegen den Erben als den persönlich haftenden Schuldner zu. Anders ist es, wenn aus dem Willen des Erblassers auf ein Sublegat der Schuldbefreiung zugunsten des Erben geschlossen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0012613Dokumentnummer
JJR_19521210_OGH0002_0030OB00344_5200000_001