Norm
StPO §366 BRechtssatz
Neuerliche Einklagung der Privatbeteiligtenkosten, wenn sie anläßlich der nach § 366 StPO auf den Zivilrechtsweg verwiesenen Ersatzansprüche rechtskräftig fälschlich abgewiesen wurden, da nur der Klagsbetrag und die Kosten dieser Klage zu berücksichtigen waren.Neuerliche Einklagung der Privatbeteiligtenkosten, wenn sie anläßlich der nach Paragraph 366, StPO auf den Zivilrechtsweg verwiesenen Ersatzansprüche rechtskräftig fälschlich abgewiesen wurden, da nur der Klagsbetrag und die Kosten dieser Klage zu berücksichtigen waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0035874Dokumentnummer
JJR_19521217_OGH0002_0010OB00999_5200000_001