Norm
ABGB §1409 BaRechtssatz
Die Bundesländer können auf Grund der Aufhebung des Ostmarkgesetzes allein einen Anspruch auf Übergabe ihres vor 1938 bestandenen und dann an die Reichsgaue übergegangenen Vermögens und Einverleibung ihres grundbücherlichen Eigentums nicht erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0033151Dokumentnummer
JJR_19521223_OGH0002_0010OB00738_5200000_001