RS OGH 1953/1/7 2Ob989/52, 3Ob10/55

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Veröffentlicht am 07.01.1953
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Norm

ABGB §1054
ABGB §1336

Rechtssatz

Wenn der Käufer eines Miethauses für den Fall, daß der Mieter des Hauses nicht rechtzeitig räumen, mit dem Verkäufer vereinbart hat, daß dann vom Kaufpreis ein bestimmter Teil "verfalle", ist damit ein bedingter Preisnachlaß zugesichert, aber nicht eine Konventionalstrafe vereinbart.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025403

Dokumentnummer

JJR_19530107_OGH0002_0020OB00989_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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