Norm
ABGB §1438 DRechtssatz
Eine Vereinbarung der Aufrechnung gegen nach § 4 Abs 1 Lohnpfändungsverordnung der Exekution entzogenen Anspruch gemäß § 293 EO ist, von den dortz im Abs 3 angeführten Ausnahmen abgesehen, wirkungslos, und dies selbst dann, wenn die Voraussetzungen nach § 4 Abs 2 Lohnpfändungsverordnung gegeben wären.Eine Vereinbarung der Aufrechnung gegen nach Paragraph 4, Absatz eins, Lohnpfändungsverordnung der Exekution entzogenen Anspruch gemäß Paragraph 293, EO ist, von den dortz im Absatz 3, angeführten Ausnahmen abgesehen, wirkungslos, und dies selbst dann, wenn die Voraussetzungen nach Paragraph 4, Absatz 2, Lohnpfändungsverordnung gegeben wären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0003928Dokumentnummer
JJR_19530108_OGH0002_0010OB01032_5200000_001