Norm
ABGB §530 CRechtssatz
Gemäß § 4 Abs 1 Z 3 LPfV ist es nicht hinreichend, daß es sich um fortlaufende Leistungen handelt, wie sie sonst in Auszugsverträgen und Altenteilsverträgen überlicherweise vorkommen; entscheidend ist vielmehr, daß es sich wirklich um Ausgedingsleistungen handelt. Ein bloß vertraglicher Unterhaltsanspruch, der als Entgelt für eine veräußerte Liegenschaft eingeräumt wurde, ist gemäß § 4 Abs 1 Z 2 und 3 LPfV keineswegs unpfändbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0038598Dokumentnummer
JJR_19530108_OGH0002_0010OB01032_5200000_002