RS OGH 2003/7/10 1Ob1054/52, 1Ob147/53, 2Ob216/55, 2Ob574/57, 7Ob276/65, 6Ob48/66, 4Ob538/72 (4Ob539

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Veröffentlicht am 08.01.1953
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Rechtssatz

Entschließt sich eine Partei, vorläufig nur Vorstellung zu erheben, so wird ihr damit die Möglichkeit des Rekurses nicht genommen. Der Rekurs kann, wenn eine Vorstellung erhoben worden ist, noch binnen 14 Tagen vom Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses über die Vorstellung erhoben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0007162

Dokumentnummer

JJR_19530108_OGH0002_0010OB01054_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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