Norm
ABGB §1151 VIIIRechtssatz
Tritt ein Kapellmeister mit seiner bereits bestehenden Kapelle in den Dienst des Unternehmers und soll die Zahlung nur an ihn erfolgen, so liegt ein Dienstverschaffungsvertrag vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0026364Dokumentnummer
JJR_19530113_OGH0002_0040OB00149_5200000_002