Norm
ArbGerG §25 Abs1 Z3Rechtssatz
Die Zulässigkeit des Vorbringens von Neuerungen im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren schließt es keineswegs aus, wegen eines neuen Tatbestandes eine neue Klage zu erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0041278Dokumentnummer
JJR_19530113_OGH0002_0040OB00169_5200000_001