Rechtssatz
Die Zulässigkeit des Vorbringens von Neuerungen im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren schließt es keineswegs aus, wegen eines neuen Tatbestandes eine neue Klage zu erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0041278Dokumentnummer
JJR_19530113_OGH0002_0040OB00169_5200000_001