RS OGH 1953/1/14 2Ob14/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1953
beobachten
merken

Norm

StVO §76 Abs1 IIa

Rechtssatz

Kein Verstoß des Verletzten gegen obige Bestimmungen und daher kein Mitverschulden am Unfall, wenn er ein Fahrzeug auf der Fahrbahn einweist und dann an dessen Längsseite weitergeht, anstatt die Fahrbahn sofort dadurch zu verlassen, daß er sich zwischen zwei Wagen durchzwängt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 14/53
    Entscheidungstext OGH 14.01.1953 2 Ob 14/53

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0075575

Dokumentnummer

JJR_19530114_OGH0002_0020OB00014_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten