RS OGH 1953/1/21 2Ob979/52

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Veröffentlicht am 21.01.1953
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Norm

ABGB §726

Rechtssatz

Das Aufrücken der Legatare in die Rechtsstellung von Erben setzt nicht gerade ein freiwilliges Entsagen der primären Erben voraus, sondern kommt immer dann in Betracht, wenn die zur Erbschaft erst berufenen Personen nicht erben wollen oder nicht erben können.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 979/52
    Entscheidungstext OGH 21.01.1953 2 Ob 979/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015354

Dokumentnummer

JJR_19530121_OGH0002_0020OB00979_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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