RS OGH 1953/1/21 1Ob1027/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1953
beobachten
merken

Norm

ABGB §1061
ABGB §1062

Rechtssatz

Wer in einem Kaufvertrag die Verpflichtung übernimmt, die Grundbuchsanträge und die Anträge an die Grundverkehrsbehörden zu stellen, ist verpflichtet, die Anträge einzubringen, ihre Erledigung zu überwachen und im Falle der Abweisung die nach der Rechtslage zweckmäßigen und zumutbaren Rechtsmittel einzubringen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 1027/52
    Entscheidungstext OGH 21.01.1953 1 Ob 1027/52
    Veröff: SZ 26/16

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025492

Dokumentnummer

JJR_19530121_OGH0002_0010OB01027_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten