Norm
ABGB §1103Rechtssatz
Die sogenannte Teilmiete - Überlassung von Geschäftsräumen zum Betriebe eines Erwerbsunternehmens gegen Bezahlung eines Bruchteiles der Unternehmenserträgnisse - ist den Regeln des Bestandvertrages unterstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024880Dokumentnummer
JJR_19530130_OGH0002_0020OB00847_5200000_001