RS OGH 1953/2/3 4Ob182/52

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Veröffentlicht am 03.02.1953
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Norm

ABGB §863 GII
ABGB §1154
SV-ÜG §46

Rechtssatz

Hat ein Bediensteter eines Sozialversicherungsträgers, dem im Dienstvertrag die Berechnung seiner Versorgungsgenüsse nach den für Staatsbeamte geltenden Normen zugesichert wurde, das Penisionsdekret, in welchem auf die (im damaligen Zeitpunkt günstigeren) autonomen Pensionsnormen zurückgegriffen wurde, unbeanstandet übernommen und in der Folge die so errechnete (höhere) Pension durch Jahre ohne Widerrede entgegengenommen, muß angenommen werden, daß er sich mit der gewählten Art der Berechnung zufrieden gegeben hat.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 182/52
    Entscheidungstext OGH 03.02.1953 4 Ob 182/52
    Veröff: Vers 1953,213 = SozSi 1953,209

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0016121

Dokumentnummer

JJR_19530203_OGH0002_0040OB00182_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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