Norm
ABGB §302 BRechtssatz
Eine einstweilige Verfügung zur Sicherstellung einer Geldforderung nach § 379 Abs 3 Z 2 EO durch Verbot der Belastung oder Veräußerung eines Unternehmens ist unzulässig. In dem Antrag auf Erlassung eines Veräußerungs- und Verpfändungsverbotes hinsichtlich eines Unternehmens ist nicht jener auf Erlassung dieser Verbote bloß hinsichtlich der Geschäftseinrichtung enthalten.Eine einstweilige Verfügung zur Sicherstellung einer Geldforderung nach Paragraph 379, Absatz 3, Ziffer 2, EO durch Verbot der Belastung oder Veräußerung eines Unternehmens ist unzulässig. In dem Antrag auf Erlassung eines Veräußerungs- und Verpfändungsverbotes hinsichtlich eines Unternehmens ist nicht jener auf Erlassung dieser Verbote bloß hinsichtlich der Geschäftseinrichtung enthalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0005494Dokumentnummer
JJR_19530204_OGH0002_0010OB00041_5300000_001