RS OGH 1953/2/27 2Ob120/53

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Veröffentlicht am 27.02.1953
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Norm

ABGB §46

Rechtssatz

Wenn das Verlöbnis im Zusammenhang mit den außerehelichen, ehebrecherischen Beziehungen der beiden Partner steht, widerstreitet es den guten Sitten und ist nichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0009390

Dokumentnummer

JJR_19530227_OGH0002_0020OB00120_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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