Norm
StVO §28 Abs2Rechtssatz
Das Verbot der Übersetzung des Gleises unmittelbar vor Herannahen eines Schienenfahrzeuges gilt auch dann, wenn sich dieses erst im Anfahren (von der Haltestelle) befand, gleichgültig, welche Geschwindigkeit es bereits erreicht hat. Durch diese Bestimmung wird die Rechtsregel durchbrochen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0075133Im RIS seit
04.03.1953Zuletzt aktualisiert am
08.08.2024