RS OGH 1977/1/19 3Ob48/53, 1Ob798/76

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Veröffentlicht am 05.03.1953
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Rechtssatz

Im außerstreitigen Rechtsmittelverfahren kann von der Partei eine Erklärung darüber, an welche Instanz sich die Beschwerde richtet, nicht verlangt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0006933

Dokumentnummer

JJR_19530305_OGH0002_0030OB00048_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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