Norm
EO §379 Abs1 BRechtssatz
§ 382 Z 8 EO ist auf andere als die namentlich angeführten Unterhaltsansprüche nicht anwendbar. Die Sicherung von Alimentationsansprüchen von Eltern gegenüber ihren Kindern ist daher nur unter den Voraussetzungen des § 379 EO möglich.Paragraph 382, Ziffer 8, EO ist auf andere als die namentlich angeführten Unterhaltsansprüche nicht anwendbar. Die Sicherung von Alimentationsansprüchen von Eltern gegenüber ihren Kindern ist daher nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 379, EO möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0005242Dokumentnummer
JJR_19530318_OGH0002_0010OB00207_5300000_001