RS OGH 1953/3/25 2Ob147/53

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Veröffentlicht am 25.03.1953
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Norm

ABGB §653

Rechtssatz

Gegenstand des Vermächtnisses kann auch ein Aufgriffsrecht sein, d.h. ein Recht, den Nachlaß oder einen Teil des Nachlasses um einen bestimmten Preis oder um den Schätzwert zu erwerben.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 147/53
    Entscheidungstext OGH 25.03.1953 2 Ob 147/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015281

Dokumentnummer

JJR_19530325_OGH0002_0020OB00147_5300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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