Rechtssatz
Haftet sowohl der Versicherer als auch der Schädiger dem Versicherungsnehmer nur begrenzt, so kann dieser vom Schädiger und Versicherer zusammen den vollen Ersatz des Schadens verlangen; der Versicherer kann die auf ihn übergegangene Ersatzforderung gegen den Schädiger insoweit nicht geltend machen, als dadurch der Ersatzanspruch, den der geschädigte Versicherungsnehmer gegen ihn hat, gekürzt würde.
RS U OLG Braunschweig (D) 1953/03/31 1 U 3/53 Veröff: NJW 1953,1513
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0104775Dokumentnummer
JJR_19530331_AUSL000_00100U00003_5300000_001