Norm
ABGB §1266Rechtssatz
Es ist der Klägerin ein Recht auf Rückforderung der bei Beginn der Lebensgemeinschaft dem Beklagten übergebenen Liegenschaftshälfte einzuräumen, wenn die Vereinbarung des gemeinsamen Wirtschaftens vorwiegend wegen des Verhaltens des Beklagten unmöglich geworden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025620Dokumentnummer
JJR_19530408_OGH0002_0020OB00915_5200000_001