Norm
ABGB §1151 IARechtssatz
Zum Begriff des Arbeitsvertrages. (Folgender Vertrag wurde nach seinem wesentlichen Inhalt als Arbeitsvertrag angesehen: N übernahm von G die Sandgewinnung in einer von G gepachteten Sandgrube. Er verpflichtete sich hiebei sämtliche Arbeiten, wie Abbau des Sandes, Beladung auf Fahrzeuge jeder Art, Abräumung des Abdeckmaterials, Aufräumung der Sandgrube, Instandhaltung der Sandgrube, der Umzäumung und der Verladeeinrichtungen durchzuführen. Hiefür war ein Akkordlohn für jeden abgefahrenen Kubikmeter Sand vorgesehen. N verpflichtete sich, eine entsprechende Anzahl von Arbeitern zu beschäftigen, um einen klaglosen Ablauf der Sandgewinnung zu gewährleisten. Die Arbeiter sollten von N entlohnt werden. G hatte drei Arbeiter bei der Krankenkasse zu melden und die Soziallasten zu tragen. Für die über diese Zahl hinausgehenden Arbeiter hatte N die gesamten Abzüge zu entrichten. Der Abbau sollte in der Weise geschehen, daß Unfälle vermieden werden).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0026470Dokumentnummer
JJR_19530414_OGH0002_0040OB00051_5300000_002