RS OGH 1953/4/14 4Ob51/53

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Veröffentlicht am 14.04.1953
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Norm

ABGB §1151 IA

Rechtssatz

Daß eine Person ihrerseits Arbeitgeber gegenüber von ihr beschäftigten Arbeiten ist, schließt keineswegs aus, daß sie selbst wieder zu einem Unternehmer, dem die Arbeit der mittelbaren Arbeitskräfte letztlich zugutenkommen soll, in arbeitsvertraglichen Beziehungen steht.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 51/53
    Entscheidungstext OGH 14.04.1953 4 Ob 51/53
    Veröff: Arb 5723 = SozM IA/e,37

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025708

Dokumentnummer

JJR_19530414_OGH0002_0040OB00051_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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