Norm
ABGB §1151 IARechtssatz
Entscheidend für die Art der Tätigkeit eines Dienstnehmers ist diejenige Dienstleistung, die er in der für das Unternehmen und den Bestand seines Dienstverhältnisses maßgebenden Zeit, bei einem Hotelbetrieb also während der Saison, leistet (Lohndiener: landwirtschaftlicher Arbeiter).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0026330Dokumentnummer
JJR_19530414_OGH0002_0040OB00045_5300000_002