Rechtssatz
Unterbrechung des Verfahrens nach § 161 ZPO, wenn die Durchführung eines Beweises von der Besatzungsmacht verboten wird (Besichtigung der Möbel durch Sachverständigen).Unterbrechung des Verfahrens nach Paragraph 161, ZPO, wenn die Durchführung eines Beweises von der Besatzungsmacht verboten wird (Besichtigung der Möbel durch Sachverständigen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0036941Dokumentnummer
JJR_19530415_OGH0002_0030OB00252_5300000_001