Norm
KHVG §24 Abs1Rechtssatz
Der Dritte erwirbt die Rechte aus § 158 c VersVG schon zu einer Zeit, in der die Haftung des Versicherers noch gar nicht entstanden ist, wie etwa bei Nichtzahlung der ersten Prämie. "Kranke" Versicherungsverhältnisse rechtfertigen den Haftungsausschluss des § 158 c Abs 4 VersVG nicht.Der Dritte erwirbt die Rechte aus Paragraph 158, c VersVG schon zu einer Zeit, in der die Haftung des Versicherers noch gar nicht entstanden ist, wie etwa bei Nichtzahlung der ersten Prämie. "Kranke" Versicherungsverhältnisse rechtfertigen den Haftungsausschluss des Paragraph 158, c Absatz 4, VersVG nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0080526Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.12.2023