Norm
ZPO §226 IIA1Rechtssatz
Eine Verurteilung zur Abgabe der für die Freigabe des Nachlasses in den Niederlanden erforderlichen Erklärungen muß enthalten, was die Beklagte zu erklären hat, weil sonst eine Exekution nicht möglich wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0037431Im RIS seit
15.04.1953Zuletzt aktualisiert am
28.02.2024