Norm
ABGB §936 IIIRechtssatz
a) Aus dem Abschluß eines Verlagsvertrages über ein künftiges Werk folgt noch nicht der Wille des Verfassers, dieses Werk als sein nächstes zur Veröffentlichung zu bringen.
b) Gegenstand eines Optionsvertrages, durch den ein Verfasser einem Verleger ein Vorrecht zum Abschluß eines Verlagsvertrages über sein "nächstes" Werk einräumt, ist das Werk, das der Verfasser als erstes nach der Optionsabrede fertigstellt und für eine Veröffentlichung geeignet erachtet.
Veröff: NJW 1953,1062
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0103278Dokumentnummer
JJR_19530417_AUSL000_0010ZR00081_5200000_001