RS OGH 1953/4/17 IZR81/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.1953
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Norm

ABGB §936 III
ABGB §1172

Rechtssatz

a) Aus dem Abschluß eines Verlagsvertrages über ein künftiges Werk folgt noch nicht der Wille des Verfassers, dieses Werk als sein nächstes zur Veröffentlichung zu bringen.

b) Gegenstand eines Optionsvertrages, durch den ein Verfasser einem Verleger ein Vorrecht zum Abschluß eines Verlagsvertrages über sein "nächstes" Werk einräumt, ist das Werk, das der Verfasser als erstes nach der Optionsabrede fertigstellt und für eine Veröffentlichung geeignet erachtet.

Veröff: NJW 1953,1062

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0103278

Dokumentnummer

JJR_19530417_AUSL000_0010ZR00081_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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