RS OGH 1953/4/22 3Ob287/53, 6Ob29/64 (6Ob30/64)

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Veröffentlicht am 22.04.1953
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Norm

ZPO §41 ff B1

Rechtssatz

Spricht das Erstgericht vorprozessuale Mahnspesen mit der Hauptsache dem Kläger zu, weist hingegen das Berufungsgericht diese Mahnspesen unter Bestätigung in der Hauptsache ab, liegt ein Konformatsurteil vor, das hinsichtlich der Mahnspesen - als Kosten - nicht anfechtbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0035751

Dokumentnummer

JJR_19530422_OGH0002_0030OB00287_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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