Norm
ABGB §364c B3Rechtssatz
Aus der Möglichkeit, daß der Verbotsberechtigte einmal als testamentarischer Erbe auch Eigentümer der Liegenschaft werden wird, kann die Unwirksamkeit des Veräußerungs- und Belastungsverbotes nicht abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0011975Dokumentnummer
JJR_19530422_OGH0002_0020OB00281_5300000_001