RS OGH 1953/4/22 2Ob281/53

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Veröffentlicht am 22.04.1953
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Norm

ABGB §364c B3

Rechtssatz

Aus der Möglichkeit, daß der Verbotsberechtigte einmal als testamentarischer Erbe auch Eigentümer der Liegenschaft werden wird, kann die Unwirksamkeit des Veräußerungs- und Belastungsverbotes nicht abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0011975

Dokumentnummer

JJR_19530422_OGH0002_0020OB00281_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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