Norm
ABGB §166 AeRechtssatz
Derjenige, durch dessen Verschulden der Vater eines außerehelichen Kindes getötet wurde, hat der Mutter des Kindes nach § 1042 ABGB den infolge des Ausfalles des unterhaltspflichtigen Vaters von ihr dem Kinde geleisteten Unterhalt zu ersetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0048576Dokumentnummer
JJR_19530422_OGH0002_0010OB00332_5300000_001