RS OGH 1953/4/29 1Ob378/53

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Veröffentlicht am 29.04.1953
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Norm

ABGB §1401

Rechtssatz

Der noch vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 der Länderbank auf ein Konto der Dresdner Bank gutgebuchte Erlös eines der Länderbank zur Einziehung und Einlösung bei einer Berliner Bank übergebenen Schecks ist der Länderbank zugekommen. Sie schuldet daher diesen Betrag dem Einreicher dieses Schecks.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 378/53
    Entscheidungstext OGH 29.04.1953 1 Ob 378/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0033069

Dokumentnummer

JJR_19530429_OGH0002_0010OB00378_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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