RS OGH 1953/4/29 VIZR212/52

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Veröffentlicht am 29.04.1953
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Norm

ABGB §918 III
ABGB §1096
ABGB §1295

Rechtssatz

Wird eine erst herzustellende Sache vermietet oder verpachtet, so kann der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Vermieters oder Verpächters in sinngemäßer Anwendung des § 538 BGB Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn Mängel der in § 537 BGB bezeichneten Art im Zeitpunkt der Fertigstellung oder der Übergabe der Mietsache oder Pachtsache vorhanden waren.

Veröff: JZ 1953,557

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0103187

Dokumentnummer

JJR_19530429_AUSL000_0060ZR00212_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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