Norm
UWG §7 BRechtssatz
§ 8 UWG setzt zu seiner Erfüllung nicht das Merkmal der Öffentlichkeit der Behauptung voraus, es genügen auch vertrauliche Mitteilungen.Paragraph 8, UWG setzt zu seiner Erfüllung nicht das Merkmal der Öffentlichkeit der Behauptung voraus, es genügen auch vertrauliche Mitteilungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0079148Dokumentnummer
JJR_19530504_OGH0002_0050OS00026_5300000_001