Norm
StPO §2 Abs2Rechtssatz
Das Privatanklagerecht wegen Ehrenbeleidigung erlischt mit dem Tode des Privatanklägers, damit wird auch eine von ihm erteilte Vertretungsvollmacht hinfällig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0096039Dokumentnummer
JJR_19530505_OGH0002_0050OS00486_5300000_001