RS OGH 1953/5/6 2Ob300/53

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Veröffentlicht am 06.05.1953
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Norm

ABGB §319
ABGB §428

Rechtssatz

Die seitens der beklagten Partei gegenüber dem Kläger zum Ausdruck gebrachte Anmaßung der Eigentümereigenschaft war an sich nicht geeignet, der Beklagte Besitz zu erwerben und hat eine tatsächliche Auswirkung hinsichtlich der in der Gewahrsame eines Dritten befindlichen Inventargegenstände nicht gefunden ( Inventar der Renaissance - Bühne ).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 300/53
    Entscheidungstext OGH 06.05.1953 2 Ob 300/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0010150

Dokumentnummer

JJR_19530506_OGH0002_0020OB00300_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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