Norm
ABGB §319Rechtssatz
Die seitens der beklagten Partei gegenüber dem Kläger zum Ausdruck gebrachte Anmaßung der Eigentümereigenschaft war an sich nicht geeignet, der Beklagte Besitz zu erwerben und hat eine tatsächliche Auswirkung hinsichtlich der in der Gewahrsame eines Dritten befindlichen Inventargegenstände nicht gefunden ( Inventar der Renaissance - Bühne ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0010150Dokumentnummer
JJR_19530506_OGH0002_0020OB00300_5300000_001