Norm
ABGB §879 CIIcRechtssatz
Wenn die Nationalbank für ein Kompensationsgeschäft einen abweichenden Dollarkurs genehmigt, dann hat die Provisionsforderung des Vermittlungsagenten unter Zugrundelegung dieses Sonderkurses berechnet zu werden, wenngleich dieser höher liegt als bei Stützung auf den offiziellen Dollarkurs.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0029651Dokumentnummer
JJR_19530506_OGH0002_0010OB00262_5300000_001