RS OGH 1953/5/7 IIIZR140/51

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Veröffentlicht am 07.05.1953
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Norm

ABGB §879 CIIc
ABGB §1412
WSchG §13

Rechtssatz

Die Rückzahlung einer am Tage oder wenige Tage vor der Währungsumstellung formal fällig gewordenen Abfindungsforderung, die durch Verfügung über elterliches Vermögen zum Zwecke einer vorweggenommenen Erbregelung begründet worden ist, kann im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen, so daß mangels Vorliegens eines Annahmeverzugs in der Person des Gläubigers auch eine Hinterlegung keine schuldbefreiende Wirkung haben kann.

Veröff: JZ 1953,571

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0103112

Dokumentnummer

JJR_19530507_AUSL000_0030ZR00140_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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