Norm
ABGB §879 CIIcRechtssatz
Die Rückzahlung einer am Tage oder wenige Tage vor der Währungsumstellung formal fällig gewordenen Abfindungsforderung, die durch Verfügung über elterliches Vermögen zum Zwecke einer vorweggenommenen Erbregelung begründet worden ist, kann im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen, so daß mangels Vorliegens eines Annahmeverzugs in der Person des Gläubigers auch eine Hinterlegung keine schuldbefreiende Wirkung haben kann.
Veröff: JZ 1953,571
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0103112Dokumentnummer
JJR_19530507_AUSL000_0030ZR00140_5100000_001