Norm
ABGB §1447 DRechtssatz
Von einer dauernden Unmöglichkeit der Leistung (lastenfreie Abschreibung eines Grundstückes) kann nicht die Rede sein, wenn die lastenfreie Abschreibung infolge der Befriedigung der Hypothekargläubiger wirtschaftlich nicht erschwinglich erscheint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0034117Dokumentnummer
JJR_19530513_OGH0002_0010OB00350_5300000_001