RS OGH 1953/5/13 2Ob273/53 (2Ob274/53), 4Ob584/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1953
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Norm

ABGB §1210
HGB §133
ZPO §595 Z6 idF vor SchiedsRÄG 2006

Rechtssatz

Auch die unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten gibt dem hiedurch betroffenen Vertragspartner einen unverzichtbaren Grund zur vorzeitigen Auflösung des Gesellschaftsvertrages oder gesellschaftsähnlichen Vertrages. Ein Schiedsspruch, der diesen Umstand nicht Rechnung trägt und das Beharren eines Vertragspartners auf der Einhaltung des auf seiner Seite zum Teil unerfüllbar gewordenen Vertrages deckt, verstößt gegen zwingende Rechtsvorschriften.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 273/53
    Entscheidungstext OGH 13.05.1953 2 Ob 273/53
    Veröff: JBl 1953,572
  • 4 Ob 584/73
    Entscheidungstext OGH 27.10.1973 4 Ob 584/73
    nur: Auch die unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten gibt dem hiedurch betroffenen Vertragspartner einen unverzichtbaren Grund zur vorzeitigen Auflösung des Gesellschaftsvertrages oder gesellschaftsähnlichen Vertrages. (T1) Veröff: HS 8152/15

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0022261

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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