RS OGH 1953/5/20 3Ob329/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1953
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Norm

ABGB §929
ABGB §1295
ABGB §1338

Rechtssatz

Kein Schadenersatzanspruch gegen die Republik für den durch die Rückgabe von 1945 vom Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau gekauften, einem Dritten gehörigen Maschinen, entstandenen Schaden, wenn Käufer sich in Kenntnis der Eigentumsverhältnisses um den Kauf seinerzeit beworben hat.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 329/53
    Entscheidungstext OGH 20.05.1953 3 Ob 329/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0023982

Dokumentnummer

JJR_19530520_OGH0002_0030OB00329_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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