Norm
ABGB §929Rechtssatz
Kein Schadenersatzanspruch gegen die Republik für den durch die Rückgabe von 1945 vom Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau gekauften, einem Dritten gehörigen Maschinen, entstandenen Schaden, wenn Käufer sich in Kenntnis der Eigentumsverhältnisses um den Kauf seinerzeit beworben hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0023982Dokumentnummer
JJR_19530520_OGH0002_0030OB00329_5300000_001