RS OGH 1953/6/2 4Ob80/53, 5Ob305/61, 7Ob731/86, 1Ob119/04p, 5Ob222/10y, 5Ob18/11z, 2Ob176/10m, 2Ob30

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Veröffentlicht am 02.06.1953
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Norm

ABGB §871 A
ABGB §871 CI

Rechtssatz

Für das Eingreifen der Irrtumsregeln genügt das objektive Bestehen des Irrtums und seine Veranlassung durch den anderen Vertragsteil. Eine "Irreführung", ein "Verschulden des anderen Vertragsteiles" am Zustandekommen des Irrtums ist nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0014921

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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