Norm
ABGB §964Rechtssatz
Zur Verwahrungspflicht einer Privatperson, die 1945 Effekten gefälligkeitshalber zur Aufbewahrung übernommen hat, die dann bei einer Reise (nach Wien) aus einem am Körper getragenen Leinensäckchen gestohlen wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024369Dokumentnummer
JJR_19530603_OGH0002_0010OB00176_5300000_001