Norm
ZPO §474 Z2Rechtssatz
Die meritorische Erledigung einer Berufung, die entgegen der Bestimmung des § 474 Z 2 ZPO die Berufungsgründe nicht einzeln ausgeführt zur Darstellung bringt, trotz ausdrücklicher Rüge durch das Berufungsgericht bildet keinen Nichtigkeitsgrund.Die meritorische Erledigung einer Berufung, die entgegen der Bestimmung des Paragraph 474, Ziffer 2, ZPO die Berufungsgründe nicht einzeln ausgeführt zur Darstellung bringt, trotz ausdrücklicher Rüge durch das Berufungsgericht bildet keinen Nichtigkeitsgrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0041885Dokumentnummer
JJR_19530603_OGH0002_0010OB00474_5300000_002